Aufnahmekriterien
Beschluss der Aufnahmekriterien durch den Rat der Tageseinrichtung vom 28.09.2022
Definitionen:
U3- Betreuung: U3 Kinder sind alle Kinder, die bis zum 31.08. des Jahres zwei
Jahre alt werden.
Ü3-Betreuung: Ü3-Kinder sind alle Kinder, die bis zum 1.11. des Jahres drei
Jahre alt oder älter sind.
Garbecker Kind: Zum Zeitpunkt der Platzvergabe muss das Kind in Garbeck,
Höveringhausen, Frühlinghausen oder Leveringhausen gemeldet sein
Garbecker Geschwisterkind: Kinder, deren Geschwister die Einrichtung mindestens ein weiteres Kindergartenjahr zeitgleich besuchen
Katholisches Garbecker: Kind Taufbescheinigung muss zum Zeitpunkt der Platzvergabe vorliegen
Kind aus dem Stadtgebiet Balve: Zum Zeitpunkt der Platzvergabe muss das Kind in Balve gemeldet sein
Gibt es mehr Anmeldungen als Kindergartenplätze werden die folgenden Kriterien zur Vergabe der Kindergartenplätze angewendet. Erfüllen mehr Kinder ein Kriterium als es Plätze gibt, wird innerhalb der Kriterien das jeweils nächste Kriterium angewendet.
Aufnahmekriterien für Kindertageseinrichtungen
I.Grundlagen
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen. Die Betreuung erfolgt mit 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städt. Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine Bedarfsprüfung durchgeführt werden, um den individuellen Bedarf festzustellen und eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Der Umfang der täglichen Förderung (25 Stunden, 35 Stunden (geteilt), 35 Stunden (Block = Übermittag) oder 45 Stunden) richtet sich nach dem festgestellten und nachgewiesenen individuellen Bedarf (§ 24 SGB VIII). Bei der Vergabe eines 45-Stundenplatzes ist der Bedarf nachzuweisen. Die Erwerbstätigkeit ist bei der Nutzung eines 45 Stunden Platzes durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; die Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle.
II.Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind als Vorgabe. Nachrangig greifen die spezifischen Aufnahmekriterien der Kindertageseinrichtung.
Für die Vereinbarung der Aufnahmekriterien von Kindern in die Einrichtung ist gemäß § 10 Abs. 6 KiBiz der Rat der Kindertageseinrichtung zuständig. Der Rat der Einrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.
(Es werden keine Plätze für Kinder frei gehalten.)
Aufgeführte Aufnahmekriterien werden zur Platzvergabe angewendet. Erfüllen mehrere Kinder ein Kriterium als es Plätze gibt, wird innerhalb der Kriterien das jeweils nächsten Kriterium angewendet.
Voraussetzung für einen Vertragsabschluss ist der von der Ständigen Impfkommission empfohlene ausreichende Impfschutz gegen Masern.
Aufnahmekriterien für Kinder vom 2. Lebensjahr bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die im Stadtgebiet Garbeck wohnen, haben Vorrang.
Das Kind muss zum Zeitpunkt der Platzvergabe in Garbeck
(inkl. Frühlinghausen, Höveringhausen und Leveringhausen), gemeldet sein.
Katholische Kinder werden bevorzugt, eine Taufbescheinigung muss zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen.
2. Kinder, die auf Grund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom ASD festgestellt ist. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Jugendamtes zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung bereits besuchen (zum Zeitpunkt der Platzvergabe 1.8. des Jahres), haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern beide einer Berufstätigkeit, einem Studium, einem Sprachkurs o.ä. nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Gleiches gilt für Alleinerziehende.
Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Anmeldung/ Platzvergabe vorliegen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das GeburtsdatumVoraussetzung für einen Vertragsabschluss ist eine zweifache Masernimpfung!
6. Kinder anderer christlicher Bekenntnisse, anderer Religionen oder ohne Religion
7. Kinder aus dem Stadtgebiet Balve